In den *guten, alten Zeiten* gab es für Bekanntmachungen einen Laufzettel in den Dörfern, gelesen und unterschrieben zum nächsten Haus gebracht.
Jetzt kann sich - wer will - Jedermann und Jederfrau jederzeit informieren.
Die neuen Verordnungen für Niedersachsen
sind nicht geeignet für unverbindliche, flüchtige Bekanntschaften :).
Die Verordnung sieht vor, dass Kontakte außerhalb des eigenen Hausstandes weiterhin auf das nötigste Minimum zu reduzieren sind.
Bei Aufenthalten im öffentlichen Raum sowie Sport im Freien sind aber nun auch physische Kontakte zu einem weiteren Hausstand neben dem eigenen erlaubt.
Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind weiterhin
grundsätzlich auf höchstens zwei Personen beschränkt, es sei denn es handelt
sich um Angehörige, Personen aus dem eigenen Hausstand oder einem weiteren Hausstand.
Das Treffen mit einem Freund oder einer Freundin ist somit wieder im
öffentlichen Raum möglich.